Pruefung Ihrer DS-GVO Umsetzung
Pruefung Ihrer DS-GVO Umsetzung auf Vollständigkeit vom unabhängigen externen Datenschutzbeauftragten.
Die DS-GVO verlangt vom Verantwortlichen, dass die Einhaltung der DS-GVO nachgewiesen wird (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO). Diese „Rechenschaftspflicht“ stellt vom Grundsatz her eine „Nachweislast-Umkehr“ dar, was bedeutet, dass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der Aufsichtsbehörde bei einer Kontrolle dargestellt werden muss. Während dies bei großen Unternehmen in der Regel nur anhand einer systematischen Ausgestaltung der Geschäftsprozesse erreicht werden kann, skaliert die DS-GVO bei KMUs (Kleineren und mittelständischen Unternehmen) recht gut. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen kann deutlich weniger formal erreicht werden – viele wichtige Punkte werden im Rahmen dieser Prüfung abgefragt
Rechenschaftspflicht bei Großkonzernen
1. Datenschutzkonforme Verarbeitung
2. Umgang mit Betroffenenrechten
3. Umgang mit Datenschutzverletzungen
Prüfgrundlage:
Art. 5 Abs. 2 DS-GVO
Art. 24 DS-GVO
Informationspflichten in Bewerbungsverfahren
Prüfgrundlage:
Art. 13 DS-GVO
Zielgruppe: Größere Unternehmen
Prüfung der Umsetzung der DS-GVO bei Unternehmen
ab 100 MA und mittelständischen Unternehmen ab 500 MA (KMUs)
Prüfgrundlage:
Art. 5 Abs. 2 DS-GVO
Zielgruppe: KMU
Prüfungen bei Arztpraxen (in Bezug auf Ransomware)
Prüfgrundlage:
Art. 32 DS-GVO
Art. 33 DS-GVO
Art. 34 DS-GVO
Zielgruppe: Arztpraxen
Patch Management WordPress – WP GDPR Compliance Plugin
Prüfgrundlage:
Art. 32 DS-GVO
Zielgruppe: Webseiten Betreiber