Was wir für Sie tun können
Ihr externer Datenschutzbeauftragter nach §4f BDSG und EU DSGVO
Als Berater und ext. Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen und insbesondere die Geschäftsführung dabei, die Bestimmungen des Datenschutzes im Unternehmen umzusetzen und dauerhaft einzuhalten. Analysiere alle Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen, dokumentiere und bewertet diese aus rechtlicher Sicht, und decke potentielle Gefährdungen und Sicherheitslücken auf.
Aufgabe des Beauftragten für den Datenschutz ist es, auf die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken (vgl. § 4g Abs. 1 BDSG), d.h. das jeweilige Unternehmen zu überwachen, zu kontrollieren und die Mitarbeiter zu schulen.
Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) werden am 25. Mai 2018 anwendbar. Die Ziele der EU-DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Security / Analytics / Operations
nach BDSG und EU-DSGVO
Risikomanagement und Rechtssicherheit
Prozess zur Delegation des Handlungspflichtenmanagement